Hinweise zur Abwicklung von Unfällen im VfL Hameln
Geschädigte bis 18 Jahren:
Für Kinder und Jugendliche gelten die Regelungen des kommunalen Schadensausgleichs. Auch hier gilt, dass die Krankenkosten grundsätzlich über die Krankenkassen abgedeckt sind. Damit aber darüber hinausgehende Kosten oder aber Verlust oder Beschädigung von Sachgegenständen bzw. Invaliditätsansprüche geltend gemacht werden können, müssen Sportunfälle gemeldet werden.Schwere Unfälle mit Krankenhausbehandlung sind grundsätzlich zu melden und Vorstand oder Geschäftszimmer innerhalb 36h zu informieren. Sollte man sich unsicher über die Schwere oder Folgen der Verletzungen sein, sollte lieber ein Unfall zu viel als zu wenig gemeldet werden.
Den erforderlichen Antrag findet ihr hier.
Weitere Hinweise:
Der KSA gewährt seinen Mitgliedern sachlich umfassenden Haftpflichtdeckungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, der sich auf deren gesamten Tätigkeitsbereich erstreckt.
Was zahlt der Kommunale Schadensausgleich?
In diesem Rahmen werden Schülern, Kindern und Jugendlichen Entschädigungen für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Kleidungsstücken, Fahrrädern und zum Gebrauch im Schulbetrieb usw. bestimmten Sachen gewährt, soweit der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb usw. entstanden ist.
Geschädigte ab 18 Jahren:
Unfälle von Personen über 18 Jahren sind grundsätzlich bei der ARAG zu melden, wenn möglicherweise bleibende Schäden zu erwarten sind. Die Behandlungskosten werden bei allen Sportunfällen immer von den gesetzlichen oder auch privaten Versicherungsträgern des Verunfallten getragen.Unter die Regelung des Versicherungsschutzes fallen auch die An- und Abfahrten zur Sportausübung, als auch die Helfer bei Veranstaltungen auch wenn sie selbst nicht aktiv daran teilnehmen.
Link zur ARAG Sportversicherung Infoseite:
https://www.arag.de/vereinsversicherung/sportversicherung/niedersachsen/
Video mit Hinweisen zur Schadensabdeckung:
https://youtu.be/-4kTpuTA5R4
Unfallschadensmeldung für die ARAG (auszufüllen durch Verunfallten, dem Übungsleiter und dem Verein!)
Der Übungsleiter/die Übungsleiterin ist verpflichtet, schwerere Unfälle (Verunfallte/r wird mit Krankenwagen abgeholt oder direkt in eine Notfallaufnahme von Kameraden/Kameradin gefahren) unmittelbar innerhalb von 36h
- beim VfL Geschäftszimmer (info@vfl-hameln.de) oder aber
- dem Sportvorstand (vorstand-schramm@vfl-hameln.de)
anzuzeigen.