Informationen zum Prozess Bildung und Teilhabe
Allgemeines
Nicht jede Person ist in der Lage die Vereinsbeiträge aus dem zur Verfügung stehenden Monatsbudget zu bestreiten. Das es trotzdem möglich ist, sich sportlich zu betätigen und so einen Beitrag für seine Gesundheit zu leisten oder auch am sozialen Umfeld innerhalb der Vereine teilzuhaben, dafür sind von der Sozialpolitik Hilfen geschaffen, die das ermöglichen.Hierfür ist unter "BuT – kurz Beteiligung und Teilhabe" ein Instrument geschaffen worden, mit dem die Vereinsbeiträge durch die sozialen Träger übernommen werden. Dieses ist entweder der Landkreis oder die Bundesagentur für Arbeit.
Nachfolgend noch ein paar Infos zum Thema:
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.Wer zahlt BuT Leistungen?
Entsprechend der in Anspruch genommenen Sozialleistungen sind entweder das Jobcenter oder die Kommune, d.h. Gemeinde, Landkreis oder Stadtverwaltung, zuständig.Was ist ein BuT Antrag?
BuT-berechtigt heißt, dass jemand Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen kann. Das sind Kinder, wenn sie noch bei ihren Eltern leben und diese entweder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylwerber-Leistungen beziehen.Wird BuT rückwirkend gezahlt?
Wo Sie die genannten Leistungen für Bildung und Teilhabe in ihrem Wohnort oder Landkreis beantragen können, zeigt eine Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Leistungen können Sie übrigens bis zu zwölf Monate rückwirkend beantragen, also auch nach Beginn des Schuljahres.Wie lange wird Bildung und Teilhabe bewilligt?
Kinder, deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem §2 Asylbewerbergesetz beziehen, können Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche von 0 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.Formular & Kontaktdaten
- den Download des Formulars zur Beantragung findet ihr hier
- die Kontaktdaten des Landkreises Hameln-Pyrmont sowie der Bundesagentur für Arbeit findet ihr hier