BASKETBALL
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30.05.2011

Der DBB - Bundestag in Hamburg - Beschlüsse

Am Wochende fand in Hamburg der DBB Bundestag statt.
Hier wurden u. a. auch einige wichtige Beschlüsse gefasst, die die Regionalligen betreffen und somit auch unsere 1. Herren.

 
Am Wochende fand in Hamburg der DBB Bundestag statt.
Hier wurden u. a. auch einige wichtige Beschlüsse gefasst, die die Regionalligen betreffen und somit auch unsere 1. Herren, z.B. Spielwertung und Plazierungen sowie die Ausländerregelung in den Regionalligen.  Die über 100 Delegierte aus den Landesverbände und Ligen haben mehrheitlich folgende Beschlüsse entschieden:

Zur Thematik "Spielwertung und Platzierung" (bis einschließlich Regionalliga, höhere Ligen müssen sich dazu noch erklären) wurde (mehrheitlich) entschieden:
Gewonnene Spiele werden mit      2 Wertungspunkten, verlorene mit 0 Wertungspunkten gewertet.
Wird gegen eine Mannschaft      auf Spielverlust entschieden, wird ihr 1 Wertungspunkt abgezogen und das      Spiel mit 0:20 Korbpunkten gewertet; der Spielpartner erhält 2 Wertungs-      und 20:0 Korbpunkte.
Verliert eine Mannschaft      das Recht zu spielen, wenn im Verlauf des Spiels weniger als zwei      einsatzberechtigte Spieler auf dem Spielfeld zur Verfügung stehen, wird      das Spiel gemäß den Offiziellen Basketball-Regeln gewertet. Abweichend      hiervon erhält die verlierende Mannchaft 0 Wertungspunkte für die Klassifikation.
Über die Reihenfolge der      Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der      Wertungspunkte.
Auch zum Thema "Ausländerregelung in den Regionalligen" fiel eine (mehrheitliche) Entscheidung:
In den Wettbewerben der      Regionalligen ist in jedem Spiel pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger      spielberechtigt. Dieser hat einen Aufenthaltstitel vorzulegen.
Dies findet keine Anwendung      auf einen Spieler, der vor Vollendung seins 17. Lebensjahres eine      Teilnahmeberechtigung besaß.
Dies findet ebenfalls keine      Anwendung auf einen Spieler, den Gleichbehandlung mit EU-Bürgern      (Personenfreizügigkeit) gewährt wird.
Dies findet ebenfalls keine      Anwendung auf einen Berufsbasketballer, dem auf Grund eines staatlichen      Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der      Arbeitsbedingungen gewährt wird. Dieser hat einen Aufenthaltstitel als      Berufsbasketballer des Vereins, für den er eine Teilnahmeberechtigung      besitzt, vorzulegen.

Link zum DBB Bericht
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