30.05.2011
Der DBB - Bundestag in Hamburg - Beschlüsse
Am Wochende fand in Hamburg der DBB Bundestag statt.Hier wurden u. a. auch einige wichtige Beschlüsse gefasst, die die Regionalligen betreffen und somit auch unsere 1. Herren.
Am Wochende fand in Hamburg der DBB Bundestag statt.
Hier wurden u. a. auch einige wichtige Beschlüsse gefasst, die die Regionalligen betreffen und somit auch unsere 1. Herren, z.B. Spielwertung und Plazierungen sowie die Ausländerregelung in den Regionalligen. Die über 100 Delegierte aus den Landesverbände und Ligen haben mehrheitlich folgende Beschlüsse entschieden:
Zur Thematik "Spielwertung und Platzierung" (bis einschließlich Regionalliga, höhere Ligen müssen sich dazu noch erklären) wurde (mehrheitlich) entschieden:
Gewonnene Spiele werden mit 2 Wertungspunkten, verlorene mit 0 Wertungspunkten gewertet.
Wird gegen eine Mannschaft auf Spielverlust entschieden, wird ihr 1 Wertungspunkt abgezogen und das Spiel mit 0:20 Korbpunkten gewertet; der Spielpartner erhält 2 Wertungs- und 20:0 Korbpunkte.
Verliert eine Mannschaft das Recht zu spielen, wenn im Verlauf des Spiels weniger als zwei einsatzberechtigte Spieler auf dem Spielfeld zur Verfügung stehen, wird das Spiel gemäß den Offiziellen Basketball-Regeln gewertet. Abweichend hiervon erhält die verlierende Mannchaft 0 Wertungspunkte für die Klassifikation.
Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der Wertungspunkte.
Auch zum Thema "Ausländerregelung in den Regionalligen" fiel eine (mehrheitliche) Entscheidung:
In den Wettbewerben der Regionalligen ist in jedem Spiel pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Dieser hat einen Aufenthaltstitel vorzulegen.
Dies findet keine Anwendung auf einen Spieler, der vor Vollendung seins 17. Lebensjahres eine Teilnahmeberechtigung besaß.
Dies findet ebenfalls keine Anwendung auf einen Spieler, den Gleichbehandlung mit EU-Bürgern (Personenfreizügigkeit) gewährt wird.
Dies findet ebenfalls keine Anwendung auf einen Berufsbasketballer, dem auf Grund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird. Dieser hat einen Aufenthaltstitel als Berufsbasketballer des Vereins, für den er eine Teilnahmeberechtigung besitzt, vorzulegen.
Link zum DBB Bericht