11.08.2020
Aktuelle Corona-Verordnung gültig seit 01.08.2020
Seit dem 1. August ist eine neue Corona-Verordnung gültig. Die wichtigste Neuerung für unseren Sport ist die Änderung der Sporttreibenden auf die maximale Anzahl von 50 Personen. Hierzu zählen alle Akteure, die aktiv am Spielbetrieb teilnehmen. (Alle Spieler, Trainer und Betreuer, Schiedsrichter).Der NBV arbeitet zur Zeit an einem Hygienekonzept, welches die Wiederaufnahme des Spielbetriebs regelt und mithilfe dessen das Infektionsrisiko auf ein Minimum reduziert werden kann. Sobald es fertig ist, erhalten wir vom NBV das ausgearbeitete Hygienekonzept, woran wir uns beim Start in die neue Saison zu halten haben.
Die Durchführung des Spielbetriebs hängt von den Vorgaben der Corona-Maßnahmen ab. Ob Zuschauer zugelassen sind, hängt von den örtlichen Möglichkeiten ab.